Ratgeber · Stand: 18. Oktober 2026
Kleinunternehmerregelung für Vinted- und Kleinanzeigen-Verkäufer (§ 19 UStG)
Wer regelmäßig auf Vinted, Kleinanzeigen oder eBay verkauft, hört schnell vom „Kleinunternehmer“. Hier steht, welche Grenzen der Gesetzestext nennt und worauf du beim Mitzählen achten solltest.
Das Wichtigste in Kürze
Nach § 19 Abs. 1 UStG gilt die Kleinunternehmerregelung, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Die Regelung betrifft nur Unternehmer: Wer rein privat Gebrauchtes verkauft, ist nicht Unternehmer und braucht sie nicht.
Die zwei Grenzen im Gesetzestext
§ 19 Abs. 1 UStG nennt zwei Werte: höchstens 25.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Kalenderjahr. Liegt einer der beiden Werte darüber, greift die Befreiung nicht. Der Gesetzestext regelt außerdem, dass Kleinunternehmer in den erfassten Fällen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Rechnungen angeben müssen und die Voranmeldungspflichten nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG entfallen.
Warum Mitzählen mit Zahlen statt mit Gefühl funktioniert
Die Grenzen beziehen sich auf deinen gesamten Umsatz, nicht auf eine einzelne Plattform. Wer auf Vinted, Kleinanzeigen und eBay verkauft, muss die Summen zusammenrechnen. Schatulle führt dafür eine laufende Summe über alle erfassten Verkäufe und zeigt dir an, wie weit du von der 25.000-€-Grenze entfernt bist. Das ersetzt keine steuerliche Prüfung, verhindert aber, dass du die Grenze erst im Nachhinein bemerkst.
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Quellen
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer · geprüft am 18. Oktober 2026